Staatlich geprüfte Immobilienhandles KG

KAUFVERTRAGSABWICKLUNG UND RECHTSBERATUNG... 
...ALLES RUND UM DIE IMMOBILIE

Sie haben Ihrer Kaufabsicht in Form unseres schriftlichen Kaufanbotes Ausdruck verliehen und dieses wurde mit üblicher Gegenzeichnung von der Verkäuferseite akzeptiert. Nun wollen beide Vertragsparteien den zu errichtenden Kaufvertrag durchführen!

Zwei Fragen die sich im Zuge dessen ergeben:
1. Bei wem wird der Vertrag errichtet?
2. Wie viel wird das kosten?

Vertragserrichter:

DAZU FOLGENDES: Grundsätzlich kann ein Kaufvertrag sowohl bei einem Notar als auch bei einem Rechtsanwalt gemacht werden. In den meisten Fällen hat der Käufer das Recht den Vertragserrichter zu wählen und trägt sämtliche, hierfür entstehende, Kosten und Gebühren. Manchmal ist der Kaufvertrag an einen bestimmten Vertragserrichter gebunden.

BLUE MOON Immobilien empfiehlt zur Sicherheit aller Beteiligten diverse hochangesehene und alteingesessene Notariatskanzleien, die Ihre Vertrauenswürdigkeit bereits tausendfach unter Beweis gestellt haben. Wer hier seinen Kaufvertrag unterzeichnet hat nicht nur Topkonditionen garantiert, sondern auch das Maximum an Kompetenz und Seriosität auf seiner Seite.
Außerdem bieten wir einen, auf Immobilienwesen spezialisierten, Rechtsanwalt zur Vertragserrichtung an, dem, wie auch uns, sehr an der Zufriedenheit seiner Klienten gelegen ist.

Kosten für Notar oder Rechtsanwalt:
Alle unsere Kontaktempfehlungen, so auch die Rechtsberatungen werden höchsten Sicherheitsansprüchen gerecht und Sie erhalten trotzdem faire Honorarsätze. Für weitere Informationen ersuchen wir um Kontaktaufnahme.